__ AG einzelzeichnungsberechtigt und A.________ die BE._____AG spätestens im Sommer 2007 verliess, ist die Datierung des Beginns der Geschäftsbeziehung auf "Frühling 2007" zutreffend. Die Aufgaben der R. B.________(KlG) sind in der Anklageschrift korrekt umschrieben und A.________ war von Anfang an geständig, dass er das Mandat geführt hatte, so dass das in der Einleitung zur Anklageschrift Geschilderte als erstellt erachtet wird. Das Gericht erachtet somit als erwiesen, dass BG.________ A.________ doppelt vertraute, einerseits als seinem sehr langjährigen Treuhänder (schon als die V._____ AG noch Kundin bei der BT.