Die Parallelen zwischen den Fällen zum Nachteil von E.________ und der V._____ AG / W.____ GmbH sind augenfällig bzw. geschah ein Teil der Veruntreuungen zum Nachteil der V._____ AG nur, um Delikte zum Nachteil von E.________ zu verdecken. BG.________ war wie E.________ dem Beschuldigten sprachlich und ausbildungsmässig unterlegen und kontrollierte dessen Tätigkeiten nicht. Wie E.________ traf auch BG.________ keine schriftliche Abmachung mit A.________, sondern vertraute auf dessen mündliche Angaben. Und wie E.________ handelte er erst, als sein Geld praktisch vollumfänglich weg war. Anders als E.________ empfand BG.