138 Ziff. 1 und 2 StGB im Deliktsbetrag von total CHF 585'901.25 schuldig zu erklären. 13.3.2 Betrug Es wird auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen, denen sich die Kammer vollumfänglich anschliesst (pag. 18 785). Der Beschuldigte wird des Betrugs i.S.v. Art. 146 StGB im Deliktsbetrag von CHF 100'000.00 schuldig erklärt.