ja selbst in einem der beiden zu verkaufenden Häuser gewohnt hatte, erscheint dies denn auch nichts als logisch. A.________ konnte nicht riskieren, dass die neuen Eigentümer die Mieter anschreiben und diese mit E.________ über den Verkauf sprechen würden, ohne dass dieser darüber im Bild war. Das Gericht erachtet folglich als erstellt, dass A.________ E.________ vor dem Abschluss des Kaufvertrags am 10. November 2009 erzählte, er werde aus dem Verkauf CHF 1,1 Mio. mehr lösen als er selbst habe bezahlen müssen, es sich folglich um ein für ihn lukratives Geschäft handle und E.________ so dazu brachte, dem Verkauf zuzustimmen.