gegenüber der Kantonspolizei sind nicht sonderlich klar. Am 4. Februar 2016 sagte er dann aber gegenüber dem Staatsanwalt, er sei über den Verkauf der Liegenschaften im November 2009 im Bild gewesen. A.________ habe ihm gesagt, wie viel er aus dem Verkauf verdienen würde. Er sei damit einverstanden gewesen, dass A.________ den Kaufvertrag für ihn unterzeichne. Aus diesen Formulierungen ist zu schliessen, dass E.________ vor der Unterzeichnung des Vertrags durch A.________ über den Verkauf informiert worden war. Angesichts dessen, dass E.________ ja selbst in einem der beiden zu verkaufenden Häuser gewohnt hatte, erscheint dies denn auch nichts als logisch.