Letzterer konnte E.________ vermutlich nicht immer ganz folgen. Mit anderen Worten erachtet das Gericht seine Aussage, er habe die wahren finanziellen Folgen des Verkaufs nicht gekannt, sondern sei davon ausgegangen, er werde rund CHF 1,1 Mio. mehr für die Liegenschaften erhalten als sie ihn gekostet hätten bzw. habe geglaubt, er könne mit dem Erlös neue Liegenschaften in BY.________ kaufen, als glaubhaft.