- Hätte A.________ E.________ wie von ihm behauptet über die Vorfälligkeitsentschädigung informiert, dann hätte es auch keinen Grund gegeben, eine E-Mail der Clientis Bank zu erfinden und zu behaupten, es lägen Eigenmittel über CHF 500'000.00 vor, die in BY.________ investiert würden. Gerade diese offensichtliche Lüge macht deutlich, dass A.________ E.________ nie auch nur im Ansatz über die wahren Details dieses Geschäfts informierte.