- E.________ mag zwar nicht Deutsch lesen und schreiben können, aber er muss ein gewiefter Geschäftsmann sein, sonst wäre es ihm als ehemaligem, auf dem Bau tätigen, Saisonnier nicht gelungen, in der Schweiz mehrere Liegenschaften zu erwerben, eine Wäscherei aufbauen und später ein Bistro zu führen. Ein solcher Geschäftsmann hätte sich in Kenntnis der wahren Umstände, das heisst der Vorfälligkeitsentschädigung von CHF 237'000.00. des wertlosen Aktienanteils von CHF 960'000.00 und der Provision von CHF 100'000.00 sicher nicht auf das Geschäft eingelassen, insbesondere, wenn er gewusst hätte, dass der Kauf der Liegenschaften in BY.__