54 Widersprüchlich sind seine Aussagen nur zur Frage, ob er gewusst habe, dass ein Teil des Kaufpreises in Aktien beglichen werde. Während er gegenüber der Kantonspolizei aussagte, er habe das gewusst, sei jedoch davon ausgegangen, diese hätten einen Gegenwert von CHF 750'000.00, behauptete er gegenüber dem Staatsanwalt, er habe es nicht gewusst. A.________ habe ihm einfach gesagt, der Verkaufspreis werde CHF 1,1 Mio. höher sein als der Preis, den er selbst für die Liegenschaften bezahlt habe. Das Gericht stellt aus den nachfolgenden Gründen auf die Aussagen von E.________ ab: