- E.________ habe das Verhältnis von Bargeld zu Aktien im Kaufvertrag gekannt und habe gewusst, dass die Aktien nichts wert seien. Sie seien beide der Meinung gewesen, der Barbetrag sei ausreichend; - er habe den Entwurf des Kaufvertrags mehrfach mit E.________ und dessen Freundin besprochen, diesem auch eine Kopie gegeben, damit er ihn noch mit einem Freund besprechen könne; - E.________ habe um die zu hohen Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern gewusst, wobei er nicht sicher sei, ob diesem die Details klar gewesen seien. E.________ seinerseits sagte konstant aus, er habe