Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, E.________ über "das finanzielle Ergebnis des Vertragsabschlusses" mit der BR.________ getäuscht zu haben, indem er ihm erzählt habe, er werde mit dem Verkauf genügend Eigenmittel haben, um damit den Erwerb weiterer Liegenschaften finanzieren zu können, obwohl er wusste, dass dies nicht der Fall sein würde. Zur Prüfung der Frage, was E.________ gewusst hatte, stehen primär die Aussagen der beiden Männer zur Verfügung. A.________ behauptete, - dass E.________ gewusst habe, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung [A.________ nannte diese Strafsteuer] fällig werde;