Das Gericht erachtet daher zusammenfassend als erstellt, dass sich der Beschuldigte aus diesem Liegenschaftsgeschäft bereichern wollte und mindestens in Kauf nahm, dass E.________ am Vermögen geschädigt würde. Es ist davon auszugehen, dass er dies nicht direkt vorsätzlich wollte, das heisst, das war nicht das eigentliche Ziel seiner Handlung, aber er nahm die Folgen "ohne mit der Wimper zu zucken" in Kauf, um weitere Liquidität in die R. D.___ GmbH und damit letztlich zu sich selbst, zu bringen. Täuschte A.________ E.________ über die Folgen des Verkaufs? Wenn ja, wann?