diesem vom Kauf abzuraten und sich nicht auf einen Verkauf einzulassen, aus dem sich ganz offensichtlich ein Verlust ergab. Aus Sicht des Gerichts liegt klar auf der Hand, warum A.________ den Verkauf dennoch vornahm: Die Provision von CHF 100'000.00 für die R. D.___ GmbH war zu einer Zeit, in der er und die R.___ (Unternehmensgruppe)-Gesellschaften in grossen finanziellen Schwierigkeiten waren, einfach zu verlockend, um sie sich entgehen zu lassen. Selbst unter Berücksichtigung des Umstands, dass er seine Provision von CHF 4'725.00 an die Clientis Bank zurückzahlen musste, resultierte für ihn ein Gewinn von über CHF 95'000.00 aus diesem Geschäft.