Vor allem wusste er auch, dass er selbst bzw. die R. D.___ GmbH zudem eine Provision von CHF 100'000.00 aus dem Verkaufspreis beziehen würde. Es ist bei dieser Ausgangslage ganz offensichtlich, dass der Verkauf der Liegenschaften in BU.________ für E.________ ein Verlustgeschäft war. Das konnte auch dem Beschuldigten nicht entgangen sein. Damit stellt sich die Frage, warum der Beschuldigte den Verkauf zu diesen Konditionen dennoch vornahm. Sinngemäss machte er geltend, er habe keinen anderen Käufer als die BR.________ gefunden und sei deshalb auf das Geschäft eingestiegen. Welchen Aufwand A.________ betrieben hatte,