A.________ war folglich bewusst, dass E.________ die Vorfälligkeitsentschädigung von CHF 237'000.00 würde bezahlen müssen und er wusste gemäss seinen eigenen Aussagen auch, dass die Aktien der BR.________ nichts wert waren. Ihm war, ebenfalls gemäss seinen eigenen Aussagen, auch klar, dass E.________ wegen des viel zu hohen Verkaufspreises (dieser war wegen der Bewertung der Aktien um fast CHF 1 Mio. zu hoch) sehr hohe Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern würde bezahlen müssen. Vor allem wusste er auch, dass er selbst bzw. die R. D.___ GmbH zudem eine Provision von CHF 100'000.00 aus dem Verkaufspreis beziehen würde.