_ ist darin nichts zu erkennen. Es ergibt sich aber auch daraus, dass A.________ eine angebliche E-Mail der Clientis Bank fälschen musste, um E.________ glauben zu machen, die "Strafsteuer" werde nicht in Rechnung gestellt. Hätten tatsächlich Absichtserklärungen oder gar Zusicherungen der Clientis Bank bestanden, hätte er diese E.________ zur Kenntnis bringen und auf die Fälschung verzichten können. Zu den Liegenschaften in BY.________ ist anzumerken, dass die Verhandlungen über deren Kauf gemäss den Aussagen von E._____