_] noch nicht bestanden habe. Dass es sich dabei um eine reine Schutzbehauptung handelt, das heisst keinerlei Gespräche mit der Clientis Bank über eine Hinfälligkeit der Vorfälligkeitsentschädigung stattgefunden hatten, ergibt sich aus der ausführlichen Kundenhistorie der Clientis Bank pag. 07 285 001 ff. Dieser ist deutlich die Verärgerung des Kundenberaters CD.________ und des "Hypotheken-Verantwortlichen" CE.________ über das Vorgehen des Beschuldigten anzumerken, von einer Weiterführung der Beziehung bzw. gar des Kaufs neuer Liegenschaften in BY.________ ist darin nichts zu erkennen.