52 Mietern dort nicht mehr habe blicken lassen wollen. E.________ stritt zunächst ab, A.________ mit dem Verkauf beauftragt zu haben, sagte dann aber auf entsprechenden Vorhalt, A.________ habe ihm gesagt, er könne mit dem Erlös aus dem Verkauf weitere Liegenschaften in BY.________ kaufen, er habe also ein gutes Geschäft machen wollen. Denkbar ist, dass die Initiative zum Verkauf wie vom Beschuldigten ausgesagt tatsächlich von E.________ aus kam.