Angesichts der finanziellen Situation des Beschuldigten und seiner Unternehmen scheint jedoch klar, dass das Geld zur Deckung privater und geschäftlicher Auslagen bzw. «zum Stopfen von Löchern» verwendet wurde. 13.2.3 Der Liegenschaftsverkauf (Vorwurf des Betrugs) Dem Beschuldigten wird zusammengefasst vorgeworfen, E.________ über das finanzielle Ergebnis eines Liegenschaftsverkaufs getäuscht und ihm erzählt zu haben, daraus würden ausreichende Eigenmittel für den Kauf von mehreren weiteren Liegenschaften resultieren, woraufhin E.________ dem Verkauf zugestimmt habe.