A.________ bestritt wie erwähnt nicht, die total 237'000 Aktien (die gemäss Kaufvertrag für die Liegenschaften in BU.________ CHF 3.90 pro Stück wert sein sollten, in Wahrheit aber keinen realen Wert hatten, vgl. dazu gleich anschliessend) für CHF 20'000.00 an CC.________ verkauft zu haben. Er machte aber geltend, E.________ habe gewusst, dass CC.________ diesen Betrag auf sein Privatkonto überwiesen habe und behauptete zunächst, er habe das Geld E.________ gegeben. Noch in der gleichen Einvernahme sagte er aber, es sei möglich, dass CHF 10'200.00 davon auf ein Konto der R. B.________(KlG) einbezahlt worden seien. E.________ selbst sagte aus, er habe vom Verkauf der Aktien an CC.