50 Schliesslich wird dem Beschuldigten in Ziff. 1.2.3.2.5. der Anklageschrift vorgeworfen, er habe Aktien der BR._____ AG, die Teil des Verkaufserlöses für die Liegenschaft in BU.________ waren und E.________ zugestanden wären, verkauft, den Erlös von CHF 20'000.00 selbst vereinnahmt und unrechtmässig verwendet (pag. 16 100 026 f.). In diesem Punkt schliesst sich die Kammer vollumfänglich den zutreffenden Erwägungen des WSG an (pag. 18 774): Im November 2009 verkaufte E.________ seine Liegenschaften in BU.________ an die BR.________, hinter der unter anderem CC.