25 - 29 CHF 6'000.00, 10'000.00, 8'000.00, 10'000.00, 7'800.00: Zu diesen fünf Barabhebungen verwies A.________ entweder auf seine allgemeinen Aussagen (pag. 05 004 151) oder machte keine spezifischen Angaben (pag. 05 004 220 f.), so dass das Gericht ebenfalls auf bisher Ausgeführtes verweist und sämtliche Bargeldbezüge als unrechtmässig beurteilt.