17 - 20 CHF 9'500.00, 12'800.00, 3'100.00, 5'000.00: Zu diesen vier Bezügen, die A.________ zwischen April und September 2010 getätigt hatte, verwies der Beschuldigte auf konkrete Vorhalte auf seine allgemeinen Aussagen zu den Geldverwendungen (pag. 05 004 151). Das Gericht tut es ihm gleich und geht somit von einer unrechtmässigen Geldverwendung aus.