48 Ausgaben für die Liegenschaft in Burgdorf zu tragen hatte. Q.________ wurde zwar durch die Kantonspolizei befragt, seinen Aussagen kann man jedoch nur entnehmen, dass er für seinen Bruder gearbeitet habe und die Liegenschaft in Burgdorf gegen seinen Willen verkauft worden sei. Es ist also durchaus möglich, dass es einen legalen Grund für die Verschiebung des Geldes vom einen auf das andere Konto gab. In dubio pro reo ist diese Transaktion also als rechtmässig zu erachten.