Auch gibt es keinen Grund, warum E.________ so viel Geld an einem Tag in bar in den Kosovo hätte mitnehmen sollen. Mit anderen Worten sind die Aussagen des Beschuldigten als unglaubhaft zu qualifizieren. Auf Vorhalt, wonach am gleichen Tag CHF 42'000.00 auf ein Konto von ihm und seiner Frau einbezahlt wurden, musste A.________ denn auch zugestehen, dass dieses Geld von E.________ stammen könne (pag. 05 004 151). Das Gericht geht folglich davon aus, dass er vor Jahresende private und geschäftliche offene Rechnungen zu decken hatte und sich da-