Es ist schlicht kein Grund ersichtlich, warum er ab einem Konto E's.________ einen derart hohen Barbetrag abheben und mehr als die Hälfte davon E.________ geben sollte, zumal dieser die nötigen Umbauarbeiten in BU.________ mit einer Erhöhung des Hypothekarkredits um CHF 130'000.00 beglich. Das Gericht erachtet folglich als erstellt, dass sich der Beschuldigte in der Höhe von CHF 70'960.00 unrechtmässig bereicherte.