Nachfolgend werden die weitgehend überzeugenden Erwägungen des WSG zu den einzelnen Barbezügen und deren Hintergründen wiedergegeben, wobei allfällige Anmerkungen der Kammer direkt eingebaut werden (pag. 18 771 ff.): Die aufgelisteten Bargeldbezüge gemäss Ziff. 1.2.3.2.2 der Anklageschrift werden nachfolgend nummeriert aufgeführt. Die Nummerierung entspricht der chronologischen Zusammenstellung der Anklageschrift.