45 funden. Es gibt denn auch keine Gründe, warum der Beschuldigte solche vorgenommen haben sollte: Die Gebühren sind beträchtlich, E.________ hätte sich sicher nicht damit einverstanden erklärt, zumal er seine Reisen in den Kosovo ja plante und daher genügend Geldmittel mitnehmen konnte. Das Gericht qualifiziert also auch in diesem Punkt, die Aussagen als Schutzbehauptungen.