- Weiter sagte A.________ aus, er habe E.________ für dessen Sohn, der im Kosovo lebe und dort einen Bauernhof betreibe, total CHF 60'000.00 - 70'000.00 gegeben. Am 23. Juni 2014 führte er ergänzend aus, die diesbezüglichen Bargeldübergaben hätten 2007 begonnen, E.________ habe ihm gesagt, der Betrieb habe am Anfang nicht rentiert, er, A.________, gehe davon aus, dass E.________ auch den Lebensunterhalt seines Sohnes habe bestreiten müssen (pag. 05 004 199). Auch der Glaubhaftigkeit dieser Behauptung steht der "Rhythmus" der Bargeldabhebungen entgegen: Gerade 2008, also im Jahr nachdem E.______