- Geradezu unsinnig ist die Aussage von A.________ gegenüber dem Staatsanwalt, E.________ habe kein Privatkonto gehabt, von dem er seinen Lebensunterhalt habe bestreiten können, daher habe er ihm Geld geben müssen. E.________ verfügte über mehrere Konti bei mehreren Banken, die er ganz offensichtlich auch privat nutzte. Auch die sinngemässe Behauptung, E.________ habe nicht selbst Geld abheben können, ist durch die Akten widerlegt: Zwischen Januar 2006 und April 2008 hob E.________ selbst von seinen Konti total rund CHF 400'000.00 in bar ab, er wusste also zweifellos, wie das geht.