Da praktisch alle Bargeldbezüge ohne Vermerk erfolgten und die Buchhaltung der Betriebe E's.________ den Namen nicht verdient, gibt es so gut wie keine Hinweise darauf, was effektiv mit dem bar bezogenen Geld geschah. Nachfolgend wird daher zuerst beweiswürdigend auf die pauschalen Aussagen des Beschuldigten eingegangen, anschliessend die einzelnen angeklagten Bezüge thematisiert. Zu den pauschalen Behauptungen des Beschuldigten: