Selbst der Bruder von E.________ sagte aus, dass dieser wegen seiner Deutsch-Defizite auf fremde Hilfe angewiesen war. Diese Hilfe erhoffte sich E.________ nach der Trennung von seiner Freundin, die sich zuvor um derartige Dinge gekümmert hatte, vom Beschuldigten (pag. 05 180 003, Z. 60 ff.). Aus den Akten entsteht keineswegs der Eindruck, dass es E.________ an Intelligenz gemangelt hätte. Sein wirtschaftlicher Werdegang vom Saisonnier zum self made-Geschäftsmann liesse sich damit kaum in Einklang bringen. Aufgrund seiner sprachlichen Defizite war er jedoch vollumfänglich vom Beschuldigten abhängig.