41 Q.________ lautenden Mietzinskonto bei der Migros Bank AG seit dem 26. September 2006 "nur" Kollektivunterschrift. Beim Geschäftskonto von E.________ bei der AKB hatte er dagegen seit der Eröffnung am 1. April 2008 Einzelunterschrift, dies ebenso beim auf E.________ und Q.________ lautenden Universalkonto bei der AKB. Und auf dem Immobilienkonto von E.________ bei der Clientis Bank war er ab dem 26. August 2008 einzelzeichnungsberechtigt, vorher wie erwähnt kollektiv zu zweien mit E.________.