Dieser datierte den Beginn der Zusammenarbeit mit A.________ zunächst auf ca. 2005, sagte dann aber, es sei korrekt, wenn A.________ sage, er habe diesen ca. Ende 2006 mit Treuhandaufgaben betraut. Aus den Akten ergibt sich, dass der Beschuldigte bereits ab dem 10. März 2006 auf den Konti von E.________ bei der Clientis Bank kollektiv zeichnungsberechtigt war. Wie in der Anklageschrift aufgeführt bevollmächtigte E.________ die R. B.________(KlG) allerdings erst am 15. September 2006 schriftlich, ihn gegenüber Steuerbehörden, Lieferanten, Banken etc. zu vertreten. Angesichts dessen, dass A.______