13. E.________ und Q.________ (5. Januar 2007 bis 22. Februar 2011; Ziff. 1.2.3.2. [qualifizierte Veruntreuung] und 1.2.3.3. AKS [Betrug]) In oberer Instanz sind die Vorwürfe der qualifizierten Veruntreuung einerseits und des Betrugs andererseits zu behandeln. Die zur Anklage gebrachten Sachverhalte ergeben sich im Detail aus der Anklageschrift (pag. 16 100 019 ff.) sowie zusammengefasst aus dem Motiv des WSG (pag. 18 748 ff.). Sie werden in der nachfolgenden Beweiswürdigung zum besseren Verständnis ebenfalls zusammengefasst wiedergegeben.