14 057 063). Die Fassendsanierung wurde offensichtlich erst nach Mandatsbeendigung angegangen. Es scheint tatsächlich zu einem Wasserschaden gekommen zu sein, wie der Beschuldigte weiter behauptete. Dies ergibt sich aus einem Schreiben der STWEG an den Beschuldigten vom 13. Dezember 2007 (pag. 14 057 037). Angesichts des Inhalts des Schreibens ist jedoch zweifelhaft, ob der Beschuldigte in dieser Sache überhaupt etwas unternommen hat. Selbst wenn, stellt dies keinen nennenswerten Mehraufwand dar, der ein Honorar in angeführter Höhe (nota bene ohne Rechtsgrundlage) nach sich gezogen hätte.