Weitere Entschädigungsansprüche sind weder im Mandatsvertrag, noch in anderen Unterlagen vermerkt. Einzig der nicht unterzeichnete Entwurf eines Mandatsvertrags (pag. 14 057 050 ff.), den die AKB zur Erteilung einer Kontovollmacht entgegennahm und von dem die STWEG offenbar keine Kenntnis hatte (pag. 14 057 040 f.), sah Entschädigungen für Zusatzarbeiten vor. Es bestand offensichtlich keine Rechtsgrundlage für CHF 6'500.00 übersteigende Entschädigungsansprüche. Nur am Rande sei bemerkt, dass zahlreiche Barabhebungen die dem Beschuldigten eingeräumte Kompetenzsumme überschritten (pag. 07 150 003, Ziff. 3);