Die Kammer schliesst sich diesen Ausführungen vollumfänglich an. Es war mitnichten so, dass bei der Revision nie etwas beanstandet worden wäre, wie der Beschuldigte nach einem ursprünglichen Geständnis gegenüber der Polizei (pag. 05 001 529, Z. 250 ff.) fortan behauptete (pag. 05 004 375, Z. 397 ff.). Der Jahresabschluss 2006/2007 wurde an der ordentlichen Eigentümerversammlung der STWEG vom 8. November 2007 nicht genehmigt, weil die nötigen Belege teils fehlten (pag. 14 057 031). Am 25. November 2007 fand sodann eine ausserordentliche Eigentümerversammlung statt, in der «die Unregelmässigkeiten des A.________» traktandiert und eine neue Verwaltung bestimmt wurden (pag.