Anlässlich der Hauptverhandlung wollte er sich denn auch nicht mehr an etwas Unrechtmässiges erinnern können, sondern versuchte geltend zu machen, er habe halt "Extraleistungen" erbracht und deshalb Barbezüge getätigt. Dass er dann, wenn er überzeugt gewesen wäre, er hätte die Gelder zugute gehabt, nicht CHF 43'000.00 zurückbezahlt hätte, ist offensichtlich. Das Gericht erachtet folglich als erstellt, dass A.________ zwischen dem 26. Januar 2006 und dem 5. Juli 2007 total CHF 49'500.00 von den Konti der STWE bei der UBS AG