Dieser war gegenüber der Kantonspolizei denn auch geständig, nannte auch gleich die Gründe für die unrechtmässigen Geldbezüge, nämlich den erhöhten Geldbedarf wegen des Hausbaus und der immer mehr zunehmenden selbständigen Tätigkeit. Warum er gegenüber der Staatsanwaltschaft dieses Geständnis nicht einfach bestätigte, sondern sich in "nicht mehr wissen" flüchtete, bleibt nicht nachvollziehbar. Anlässlich der Hauptverhandlung wollte er sich denn auch nicht mehr an etwas Unrechtmässiges erinnern können, sondern versuchte geltend zu machen, er habe halt "Extraleistungen" erbracht und deshalb Barbezüge getätigt.