ihn zu Unrecht belasten sollten (diese hatten nicht selbst Anzeige erstattet, für sie war die Angelegenheit mit den Rückzahlungen ganz offensichtlich erledigt). Hinzu kommen die diversen Briefwechsel zwischen der STWE und dem Beschuldigten, sowie die Vereinbarung und das Protokoll der STWE, die nur einen Schluss zulassen: Dass es A.________ war, welcher die Gelder unrechtmässig bezogen hatte. Dieser war gegenüber der Kantonspolizei denn auch geständig, nannte auch gleich die Gründe für die unrechtmässigen Geldbezüge, nämlich den erhöhten Geldbedarf wegen des Hausbaus und der immer mehr zunehmenden selbständigen Tätigkeit.