__ Treuhand tätig, wechselte aber gleich danach zur BE._____AG, wo er bis August 2007 blieb. Wie bei allen STWE üblich, überwiesen die einzelnen Stockwerkeigentümer der STWE regelmässig Geld für die Neben- und Verwaltungskosten und äufneten einen Erneuerungsfonds. Dass der Beschuldigte verpflichtet war, diese Mittel der STWE nur in deren Interesse zu verwenden und sich selbst höchstens ein Verwaltungshonorar von CHF 500.00 pro Monat zu überweisen bzw. dieses zu beziehen, geht aus dem Verwaltungsvertrag eindeutig hervor.