Bemerkenswert ist, dass der Beschuldigte selbst als Mieter in einer der insgesamt 18 Wohnungen der STWE wohnte, was sicher dazu beitrug, dass ihm die Eigentümer besonderes Vertrauen entgegenbrachten und nebst seiner Tätigkeit in verschiedenen Treuhandbüros dazu führte, dass er und nicht einer seiner Mitbewerber das Mandat als Verwalter erhielt. Bei seiner Mandatierung war er noch bei der BT.________ Treuhand tätig, wechselte aber gleich danach zur BE._____AG, wo er bis August 2007 blieb.