18 793 ff.): Der äussere Ablauf der Ereignisse ist nicht bestritten und kann wie folgt zusammengefasst werden: Wie angeklagt war A.________ seit dem 7. März 2002 Verwalter der STWE X.________ und war entsprechend auf deren Konti bei der UBS AG einzelzeichnungsberechtigt. Bemerkenswert ist, dass der Beschuldigte selbst als Mieter in einer der insgesamt 18 Wohnungen der STWE wohnte, was sicher dazu beitrug, dass ihm die Eigentümer besonderes Vertrauen entgegenbrachten und nebst seiner Tätigkeit in verschiedenen Treuhandbüros dazu führte, dass er und nicht einer seiner Mitbewerber das Mandat als Verwalter erhielt.