18 1296, Z. 41). Sie veranlassten ihn zur Beendigung der geschäftlichen Beziehung zum Beschuldigten bis hin zum völligen Kontaktabbruch. Ursache ihres Zerwürfnisses war dabei keine Streitigkeit zwischen Geschäftspartnern, wie die Verteidigung es darstellt, sondern die aufgedeckte, dauernde Delinquenz des Beschuldigten. III. Die einzelnen Sachverhalte und deren rechtliche Würdigung