Andernfalls hätte er keine Strafanzeige gegen den Beschuldigten eingereicht. Dies bestätigt auch der persönliche Eindruck von C.________. Es sticht ins Auge, dass er vor und nach der geschäftlichen Zusammenarbeit mit dem Beschuldigten seriös und erfolgreich arbeitete. Die kurze zeitliche Verzögerung zwischen der Feststellung von Unregelmässigkeiten und der Trennung vom Beschuldigten ist auf nichts Anderes als ihre enge Beziehung zurückzuführen. Die «Unregelmässigkeiten» kamen für C.________ augenscheinlich völlig unerwartet zu Tage, «wie ein Tornado aus blauem Himmel» (pag. 18 1296, Z. 41).