__ AG unterwegs war, keinen Sinn. Andererseits gibt der Saldo eines Geschäftskontos ohnehin keinen verlässlichen Überblick über die finanzielle Situation eines Unternehmens – gerade weil der Beschuldigte (unbestrittenermassen) auf diesem Konto auch Kundengelder vereinnahmte (so z.B. das Darlehen von AM.________ über CHF 150'000.00 [pag. 07 461 010]; die Anzahlung des Ehepaars AE. + AF.________ über CHF 25'000.00 [pag. 07 171 017 f.]; Mietzinskautionszahlungen der Mieter von AI.________ im Betrag von rund CHF 10'000.00 [vgl. die Fussnoten Nr. 322 ff. in der Anklageschrift pag. 16 100 060 f.];