35 tagsüber einer anderen Tätigkeit nachging, hätte die Besorgung organisatorischer und administrativer Arbeiten wenig Sinn ergeben. Die beiden waren generell unabhängig voneinander tätig. Das zeigt sich nicht zuletzt daran, dass C.________ nach Einreichen der Strafanzeige von mehreren geprellten Kunden des Beschuldigten kontaktiert wurde, die er gar nicht kannte (pag. 18 1298, Z. 29 ff.). Eine derartige, auf Vertrauen basierende Aufgabenteilung erscheint bei ihrer engen persönlichen, ja geradezu familiären Beziehung nicht ungewöhnlich.