und geriet anschliessend selbst in den Fokus der Untersuchung. Er akzeptierte die erstinstanzlichen Schuldsprüche wegen Misswirtschaft, qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfachen Erschleichens einer falschen Beurkundung – Taten, die allesamt im Zusammenhang mit der «Schwindelgründung» der R. A._____ AG standen und von denen er nicht direkt finanziell profitierte. An der oberinstanzlichen Einvernahme als Auskunftsperson liess er erkennen, dass er mit den Erwägungen und den Schuldsprüchen der Vorinstanz nicht gänzlich einverstanden ist (pag. 18 1296 f., Z. 43 ff.).