Zu diesem Zweck wurden die für das Bauprojekt verfügbaren Eigenmittel von CHF 60'000.00 dem Beschuldigten übergeben. Er verwendete die erhaltenen CHF 60'000.00 abredewidrig für eigene Zwecke, wofür er wegen qualifizierter Veruntreuung schuldig erklärt wurde. Ausserdem fälschte er eine angebliche Handwerkerrechnung über CHF 55'000.00, die er (wohl) der Aargauer Kantonalbank (AKB) einreichte, um ihr vorzugaukeln, das Bauvorhaben gehe voran. - AN.________ (Ziff. 1.2.14. AKS): AN.________ schloss am 8. September 2010 mit dem Beschuldigten einen Vertrag über die Gründung einer GmbH und übergab ihm CHF 20'000.00 in bar.